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Vorbemerkung:
Alle Beiträge stellen ausschließlich die Meinung des/der Verfassers/Verfasserin dar. Wir sind ohne Vorbehalte für Volksabstimmungen nach dem Vorbild der Schweiz, Großbritannien bzw. Ungarn. Unsere Wahlaussagen sind Vorschläge für Volksabstimmungen (siehe "Programme/PDF"). Wir befragen die Bürger zur aktuellen Tagespolitik. Wir bringen ihr Anliegen/Abstimmungsergebnis mit Anträgen und Anfragen in die politischen Entscheidungsgremien (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, Landtag, Bundestag, EU-Parlament, ...) und stimmen dort genau so ab, wie es uns die Bürger mehrheitlich aufgeben. Mehr Information: auf der Startseite. 


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22. November 2018 UN-Migrationspakt

Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zum UN-Migrationspakt 

Erinnerung ans Recht nach Professor Schachtschneider - Eilantrag-Ergänzung an das Bundesverfassungsgericht zum UN-Migrationspakt und UN-Flüchtlingspakt

Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäss Art. 146 GG kann nur das deutsche Volk, das durch Referendum (Volksabstimmung) entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln. Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre“ Gründe verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar“ (Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider).

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2018